|
Kapitel 9 (Teil 3)
9.4 BERECHNUNG NACH DIN 277
UND II.BV
9.4.1 Grundstück /
Geländebereich
9.4.2 Gebäude
9.4.3 Geschoß
9.4.4 Raum
9.4.5 Die
Optionendialogbox "Rauminfo/DIN 277/I. BV"
Zusätzlich
zu den detaillierten Rauminformationen, die Sie in VA - Virtual Architecture
prof. bislang erzeugen konnten, haben Sie die Möglichkeit, eine Berechnung der Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im
Hochbau nach DIN 277 Teil
1 und 2 sowie nach der II. BV(BGB1 I S. 2178)
durchzuführen. Hierfür sieht VA - Virtual
Architecture prof. spezielle Rauminfos vor, welche die Berechnung nach
DIN 277 bzw. II. BV wiedergeben, so dass der Ausdruck für einen
Bauantrag verwenden werden kann. Diese
Vorlagen, die zum Lieferumfang von VA - Virtual Architecture gehört, werden analog
gehandhabt wie die Vorlagen zur "normalen"
Rauminfo Voraussetzung für die Übernahme von Daten in die Berechnung nach DIN
277 ist, dass Sie sämtliche Angaben zu den Räumen etc. korrekt gemacht haben,
da nicht alle Werte direkt aus der Planung abgeleitet werden, sondern auch manuell einzugeben
sind.
Um eine
korrekte Flächenberechnung nach der zweiten Berechnungsverordnung zu erhalten,
müssen Sie im Gegensatz zu den Eingaben, die für die DIN 277 notwendig sind, lediglich für Räume Eingaben vornehmen, da z. B. die Stärke des
Außenputzes - den Sie für Gebäude eingeben können und der für die DIN 277 unter
Umständen erforderlich ist - hier nicht interessieren. Unabhängig davon wird
aber in den entsprechenden Dialogboxen sowohl bei Geschossen als auch bei
Gebäuden und Wohnungen der Flächenwert, der sich nach der zweiten
Berechnungsverordnung ergibt, ausgegeben. Im
Prinzip steht in den entsprechenden Dialogboxen die Summe der für diesen
Teil Ihrer Planung zuständigen Flächen der Räume.
Die
Rauminfo, welche die Berechnung nach DIN 277 wiedergibt, muss alle Angaben enthalten, welche von
der DIN 277 vorgeschrieben sind. Zusätzlich zu diesen
vorgeschriebenen Mindestangaben kann die Berechnung nach DIN 277 noch weitere
(allgemeine) Rauminfos enthalten. VA - Virtual Architecture prof. stellt für
die Eingabe und Berechnung all dieser Daten verschiedene Dialogboxen und
Register zur Verfügung.
Hierbei
enthält das Register DIN 277 speziell
jene Informationen, welche in die Berechnung nach DIN 277 aufgenommen werden müssen. Die Register Rauminfo oder
Statistik weisen Angaben und Berechnungen auf, welche die Berechnung
nach DIN 277 sinnvoll ergänzen können.

Informationen,
welche von der DIN 277 erwartet und im Register DIN 277 eingegeben
oder automatisch berechnet und ausgewiesen werden, sind z. B.
der
Flächennachweis unter Abzug der Innen- bzw. Außenputzstärke,
·
die Berechnung der Raummaße ab
einer Höhe von 1,50 Metern etc.
Werte,
welche für die DIN 277 benötigt werden, sind innerhalb von VA - Virtual
Architecture prof. immer dann einzugeben, wenn sie nicht direkt aus der Planung abgeleitet werden. Es kann hierbei auch vorkommen,
dass bestimmte Angaben überhaupt nicht ausgewiesen werden, weil sie speziell
für die Rauminfo berechnet werden und dann auch nur dort erscheinen. Ein
Beispiel hierfür ist die Konstruktionsfläche, jene Fläche also, die von den
aufgebauten Bauteilen (z. B. von Wänden, Stützen und Pfeilern usw.) überdeckt wird. VA - Virtual
Architecture prof. würde bei einer Geschoßgrundfläche von 120 qm und drei
Innenräumen automatisch die umgebende Fläche eines Geschosses unter Abzug der
Raumflächen berechnen. Auf diesem Weg werden die Quadratmeter ausgewiesen,
welche von Wänden, Putz etc. belegt werden. Andere Angaben - wie z. B. die
Nutzungsart eines Raums - müssen eingegeben werden.
Eingaben, die in der Rauminfo für die Berechnung nach DIN 277 ausgegeben werden können, sind in VA - Virtual
Architecture prof. nicht nur auf einen konkreten Raum und damit auf die
Dialogbox Raumdaten beschränkt, sondern an mehreren Stellen notwendig
bzw. möglich. Im Einzelnen sind das die folgenden Arbeitskontexte:
·
Grundstück / Geländebereich.
Gebäude.
Geschoß.
Raum.
Die folgende
Grafik gibt einen Überblick darüber, in welchen Dialogboxen bzw. Registern
Angaben zur Berechnung nach DIN 277 erfolgen können. Die fett umrandeten Register enthalten Daten, welche aufgenommen werden
müssen.
Berechnung nach DIN 277: Dateneingabe (Übersicht)
In der
folgenden Übersicht finden Sie, in welchen Arbeitskontexten die entsprechenden
Dialogboxen bzw. Register benutzt werden und wie Sie diese aufrufen.
|
Arbeitskontext
|
Das Register / Die
Dialogbox ...
|
... erscheint
in folgenden Situationen
|
|
|
|
|
|
Grundstück /
Geländebereich
|
Register
Rauminfo
|
·
beim Neu-Konstruieren eines
Grundstücks bzw. Geländebereichs
beim
Editieren eines Grundstücks
bzw.
Geländebereichs
|
|
|
Register
Statistik
|
beim
Editieren eines Grundstücks bzw. Geländebereichs
|
|
Gebäude
|
Dialogbox
Gebäudedaten
|
über
den Befehl Neues Gebäude im Menü
Gebäude
über
den Befehl Aktuelles Gebäude bearbeiten
im
Menü Gebäude
|
|
Geschoß
|
Dialogbox
Geschosse mit den
Registern Allgemein und DIN 277
|
über
den Befehl Neues Geschoß oberhalb/unterhalb im Menü
Geschoß
|
|
|
Dialogbox Aktuelles
Geschoß mit den Registern Allgemein und
DIN 277 (mit Statistik)
|
über
den Befehl Aktuelles Geschoß bearbeiten im Menü
Geschoß
|
|
|
Dialogbox Geschoßeigenschaften
mit den Registern Allgemein und
DIN 277
|
beim
Anlegen eines neuen Projekts über den Befehl Neu im Menü Datei oder durch Klicken
auf die entsprechende Schaltfläche in der vertikalen Symbolleiste
|
|
Raum
|
Dialogbox Raumdaten mit
den Registern Allgemein und DIN 277
|
beim
Doppelklicken auf einen zuvor selektierten Raum (alternativ F11-Taste,
wenn sich die Maus innerhalb eines Raumes befindet)
|
Bei der
Berechnung auf Basis der zweiten Berechnungsverordnung (BGB1 I S. 2178)
gestalten sich die Zusammenhänge etwas einfacher, da hier lediglich für
einzelne Räume bestimmt werden muss, mit
welchem Anteil er in die Berechnung eingehen soll (100%, 50% oder 0%).
Sämtliche anderen Werte ergeben sich aus der Geometrie Ihrer Planung und müssen von Ihnen nicht separat eingestellt
werden. Aus diesem Grund ist das Register II.BV in der Dialogbox
Raumdaten das einzige, in dem Sie zusätzliche Angaben machen müssen, um
korrekte Wohnflächenberechnungen nach der II. BV zu erhalten.
Hinweis: Stellen Sie im Register II. BV der Optionendialogbox
Rauminfo/DIN 277/II. BV ein, dass nicht pauschal 3% Putzabzug
sondern die Fertigmaße eines Raums für die II. BV verwendet werden sollen,
werden allerdings für Räume die Putzstärken, die Sie für die verschiedenen Räume
im Register DIN277 eingestellt haben, verwendet.
ZURÜCK NACH OBEN
oder
ZURÜCK ZUM KOMPLETTEN INHALTSVERZEICHNIS
(Startseite des VA Software Online Handbuches)
Angaben zum
Grundstück bzw. zu Geländebereichen sowie diesbezügliche
Berechnungen, die direkt aus der Planung abgeleitet werden, sind in den beiden Registern Rauminfo
bzw. Statistik ausgewiesen. Diese Daten sind für die Berechnung nach
DIN 277 nicht zwingend erforderlich. Informationen - wie z.
B. der Grundstücksname oder die Grundstücksfläche - sollten dennoch als sinnvolle
Erweiterung in die spezielle Rauminfo aufgenommen werden.
9.4.1.1 Das Register "Rauminfo"
Die
Dialogbox zum Grundstück bzw. Geländebereich weist das Register Rauminfo genau dann auf,
wenn Sie das Grundstück bzw. den Geländebereich unmittelbar konstruieren oder
auf eine bereits abgesteckte Fläche doppelklicken.

Fig 9.2
Rauminfo
In diesem
Register geben Sie den Grundstücksnamen sowie eine Bemerkung zum Grundstück - z. B. über die
Bodenbeschaffenheit oder die Geländehöhe ein. Beide Angaben können in die spezielle Rauminfo für den Bauantrag
übernommen werden, sie sind aber nicht zwingend für die Berechnung nach DIN 277 erforderlich.
9.4.1.2 Das Register "Statistik"
Das Register
Statistik wird nur dann angezeigt, wenn Sie bereits ein konkretes
Grundstück bzw. einen konkreten Geländebereich definiert haben und auf das entsprechende Gelände doppelklicken.

Fig 9.3
Statistik
Hier werden
die Grundstückfläche sowie der Umfang des Grundstücks automatisch berechnet und
die Formeln dieser Berechnungen ausgewiesen. Diese Informationen sollten in die
Berechnung nach DIN 277 aufgenommen werden. Sie werden dort über die
entsprechenden Schlüsselwörter abgefragt.
Angaben zum
Gebäude sowie diesbezügliche Berechnungen, die direkt aus der
Planung abgeleitet werden, sind in der
Dialogbox Gebäudedaten eingetragen.

Fig 9.4
Gebäudedaten
Hier geben
Sie den Namen des Gebäudes ein. Im Feld Bemerkung können Sie
weitere Informationen zum Gebäude (z. B. Wohnhaus Meier) hinterlegen. Beide Angaben
können in die Berechnung nach DIN 277 übernommen werden, sie sind aber nicht zwingend für
die DIN 277 erforderlich.
Im Bereich Statistik
werden die automatisch berechneten Werte wie Anzahl der Geschosse und Wohnungen etc. ausgewiesen.
ZURÜCK NACH OBEN
oder
ZURÜCK ZUM KOMPLETTEN INHALTSVERZEICHNIS
(Startseite des VA Software Online Handbuches)
Alle Daten,
welche für ein Geschoß in die Berechnung nach DIN 277 übernommen werden können, werden in den beiden
Registern Allgemein und DIN 277 entweder
direkt eingegeben oder aus der Planung abgeleitet. Diese beiden Registerblätter sind sowohl
in der Dialogbox Aktuelles Geschoß als auch
in der Dialogbox Geschosse enthalten. Die Dialogbox Geschosse erreichen Sie über den Befehl Neues Geschoß oberhalb bzw. Neues Geschoß
unterhalb im Menü Geschoß. Die Dialogbox Aktuelles Geschoß wird
über den Befehl Aktuelles Geschoß bearbeiten im Menü Geschoß angezeigt.
Beachten
Sie, dass das Register DIN 277 verschiedene
Ausprägungen hat. In der Dialogbox Aktuelles Geschoß enthält das
Register den Bereich Statistik mit
den Daten
des konkreten Geschosses. Dieser Bereich ist in der Dialogbox Geschosse nicht
enthalten, da Sie über diese Dialogbox das konkrete Geschoß erst anlegen.
Das Register
DIN 277 ist
auch Bestandteil der Dialogbox Geschoßeigenschaften. Sie erhalten diese
Dialogbox, wenn Sie ein neues Projekt
anlegen. Beachten Sie, dass das Register in diesem Kontext ebenfalls den
Bereich Statistik nicht enthält.
9.4.3.1 Das Register "Allgemein"

Fig 9.5
Allgemein
Sowohl die Bezeichnung
als auch die Bemerkung, die im
Register Allgemein beim Anlegen eines Geschosses eingegeben (Dialogbox Geschosse) bzw. bei
der Bearbeitung eines aktuellen Geschosses (Dialogbox Aktuelles Geschoß) ausgewiesen werden, können sinnvolle Ergänzungen
für die Berechnung nach DIN 277 darstellen.
Die
Bezeichnung wird auch zur Identifizierung des einzelnen Geschosses benutzt. Sie
finden diese in der Auswahlliste für das aktuelle Geschoß in der oberen
horizontalen Symbolleiste wieder.
9.4.3.2 Das Register "DIN 277"

Fig 9.6
DIN 277
Alle
Eingaben, welche Sie in diesem Register machen, sind für die
Berechnung nach DIN 277 erforderlich und speziell für die Ausgabe in die
spezielle Rauminfo vorgesehen. Die einzelnen Bereiche werden im Folgenden
erläutert.
9.4.3.2.1 Der Bereich "Außenputz"
Für ein
Geschoß müssen Sie die Außenputzstärke angeben, damit die
Konstruktionsfläche berechnet werden kann. Für alle Innenwandseiten eines
Geschosses wird die Putzstärke in der Dialogbox Raumdaten angegeben. Da sich
die Außenwände nicht mit Hilfe eines Raums erfassen lassen, muss die Angabe der
Außenputzstärke getrennt erfolgen.
Zudem lässt
sich die Bezeichnung des Putzes aufnehmen. Hierzu können Sie einen Namen aus
der Auswahlliste auswählen oder einen neuen Namen eingeben. Ein neu
eingegebener Name wird dann automatisch in der Auswahlliste aufgenommen. Die
Angabe der Putzbezeichnung ist für die DIN 277 nicht erforderlich. Sie ist aber für das
Erstellen von Bestell-Listen etc. hilfreich und kann deshalb als Rauminfo
ausgegeben werden.
ZURÜCK NACH OBEN
oder
ZURÜCK ZUM KOMPLETTEN INHALTSVERZEICHNIS
(Startseite des VA Software Online Handbuches)
9.4.3.2.2 Der Bereich "Statistik"
Im Bereich Statistik
werden berechnete Werte ausgewiesen. Dieser Bereich erscheint nur, wenn Sie
ein aktuelles Geschoß bearbeiten, sich also in der Dialogbox Aktuelles
Geschoß befinden. Die Brutto-Grundfläche ist diejenige Fläche,
welche das Geschoß von außen einschließlich des Putzes umschließt. Die
Berechnung dieses Wertes können Sie anhand der ausgewiesenen Formel nachvollziehen. Der Brutto-Rauminhalt gibt an, wie viel Kubikmeter umbauten Raum
das Geschoß hat.
9.4.3.3 Das Register "II. BV"

Fig 9.7
Register
II. BV
In diesem
Register erscheinen die Summen aller Wohnflächen aller Räume des Geschosses,
sowohl als Wert als auch als "erzeugende" Formel. Für ein Geschoß sind
keine Eingaben für die II. BV nötig und möglich.
Zusätzlich
zur Ausgabe der Werte können Sie diese auch mit Hilfe von speziellen Schlüsselworten in Rauminfos benutzen. Somit steht einer Planung inklusive vollautomatischer Erzeugung des Nachweises
mit Hilfe der zweiten Berechnungsverordnung innerhalb von VA - Virtual
Architecture nichts mehr im Wege.
Alle Werte
und Daten, welche für einen Raum ausgegeben werden können, werden über die
Register Allgemein, DIN 277 und II.
BV eingegeben. Diese Registerblätter sind Bestandteil der Dialogbox Raumdaten.
Sie erhalten diese Dialogbox, indem Sie im Konstruktionsmodus auf einen Raum doppelklicken.
9.4.4.1 Das Register "Allgemein"

Fig 9.8
Raumdaten Allgemein
Im oberen
Teil dieses Registers geben Sie allgemeine Informationen zum Raum wie z. B.
dessen Bezeichnung ein. Der untere Teil ist für Berechnungen reserviert, welche
sich unmittelbar aus der Planung ergeben.
Sie finden
das Register unter Räume ausführlich erläutert.
ZURÜCK NACH OBEN
oder
ZURÜCK ZUM KOMPLETTEN INHALTSVERZEICHNIS
(Startseite des VA Software Online Handbuches)
9.4.4.2 Das Register "DIN 277"

Fig 9.9
Register DIN 277
Alle
Eingaben, welche Sie in diesem Register machen, sind für die
Wohlflächenberechnung nach DIN 277. Werte, die im Bereich Statistik ausgewiesen
werden, sind berechnete Werte. Sie können nicht geändert werden, da sie sich
direkt aus der Planung ergeben.
9.4.4.2.1 Der Bereich "Nutzungsart"
Im Bereich Nutzungsart
definieren Sie, wie ein Raum genutzt wird. Grundsätzlich werden die
folgenden Nutzflächenarten im Sinne der DIN 277 unterschieden:
Hauptnutzfläche
1 bis 6 (HNF1 bis HNF 6),
·
Nebennutzfläche (NNF),
Funktionsfläche
(FF),
Verkehrsfläche
(VF).

Fig 9.10
Nutzungsart
Alle
Nutzflächenarten, welche im Listenfeld Nutzflächenart aufgeführt und
ausgewählt werden, lassen sich über eine Ordnungszahl weiter untergliedern.
Die Hauptnutzfläche HNF1 z. B. hat die Ordnungszahl 1. Sie kann über die
Ordnungszahlen 1.1 bis 1.6 in weitere Einheiten untergliedert werden. Die
detaillierte Bezeichnung der Nutzflächenart entnehmen Sie dem Feld Bezeichnung.
Haben Sie z. B. für die HNF1 die Ordnungszahl 1.3 gewählt, erhalten Sie als
spezielle Art der Hauptnutzfläche 1 den Pausenraum.
In der Logik des Zusammenspiels zwischen den einzelnen Feldern
entspricht die Ordnungszahl vor dem Punkt
(also z. B. die 1) der Angabe im Feld Nutzflächenart. Die Zahl nach dem
Punkt entspricht der Spezialisierung der Nutzflächenart, wie Sie im Feld Bezeichnung
namentlich ausgewiesen wird. Zwischen der Ordnungszahl und der Bezeichnung
gibt es also einen direkten Zusammenhang. Man könnte das Zusammenwirken der
einzelnen Felder auch mit dem Inhaltsverzeichnis eines Buches vergleichen. Über
die Nutzflächenart würden Sie dann das Kapitel auswählen, über die Ordnungszahl
bzw. die Bezeichnung die einzelnen Abschnitte des Kapitels.
Beim
Eingeben werden Sie im Regelfall zuerst die Nutzflächenart auswählen und diese
dann über die Ordnungszahl weiter spezifizieren. Über die Auswahlliste Bezeichnung
erhalten Sie immer nur die Unterarten der aktuellen Nutzflächenart. Ein
Wechsel der Nutzflächenart ist in diesem Feld nicht möglich.
9.4.4.2.2 Der Bereich "Umschließung"
Da in der
Berechnung nach DIN 277 alle Räume nach Umschließungen getrennt voneinander aufgelistet
werden müssen, müssen Sie hier über eine der Optionen angeben, um welchen
Raumtyp es sich handelt.

Fig 9.11
Umschließung
Ist das
Kontrollfeld automatisch bestimmen markiert, wird die Umschließungsart des Raumes von VA - Virtual
Architecture automatisch bestimmt. Hierbei
gelten folgende Regeln:
Ist der Raum ganz oder teilweise von
virtuellen Wänden umschlossen, wird die
Umschließungsart b angewendet, wenn der Raum eine Decke hat,
Umschließungsart c, wenn nicht.
Ist der Raum komplett von realen Wänden
umschlossen, wird die Umschließungsart a angenommen, wenn der Raum eine Decke
hat; Umschließungsart c, wenn nicht.
Sie können diesen Automatismus ausschalten, um selbst die
Umschließungsart für einen Raum zu definieren. Demarkieren Sie dafür das
Kontrollfeld und wählen Sie dann die von Ihnen gewünschte Option.
ZURÜCK NACH OBEN
oder
ZURÜCK ZUM KOMPLETTEN INHALTSVERZEICHNIS
(Startseite des VA Software Online Handbuches)
9.4.4.2.3 Der Bereich "Putz"

Fig 9.12
Putz
Für einen
Raum müssen Sie die Innenputzstärke angeben, damit die Nettogrundfläche,
d. h. die tatsächliche Nutzungsfläche der Innenräume berechnet werden kann. Im
Regelfall beträgt die Putzstärke 1,5 cm.
Zudem können
Sie die Bezeichnung des Innenputzes festlegen. Hierzu können Sie einen Namen
aus der Auswahlliste auswählen oder einen neuen Namen eingeben. Ein neu
eingegebener Name wird dann automatisch in der Auswahlliste aufgenommen. Die
Angabe der Putzbezeichnung ist für die DIN 277 und damit für das Register Rauminfo nicht
erforderlich.
9.4.4.2.4 Aufnahme in die Berechnung nach DIN 277

Fig 9.13
Wenn Sie das
Kontrollkästchen nicht als Raum zählen / nicht ins Raumbuch aktiviert
haben, wird eine räumlich umschlossene Konstruktion wie z. B. ein
Leitungsschacht nicht in die Berechnung nach DIN 277 aufgenommen. Da VA - Virtual Architecture alles, was räumlich umschlossen ist, als Raum
interpretiert, kann es also in einigen Fällen vorkommen, dass dies nicht mit
der planerischen Wirklichkeit übereinstimmen muss.
9.4.4.2.5 Der Bereich "Statistik"

Fig 9.14
Statistik
Während im
Register Allgemein die Raumfläche ohne Berücksichtigung der Putzstärke
ausgewiesen wird, erhalten Sie im Register DIN 277 die
Nettonutzfläche eines Raums unter Abzug der Putzstärke sowie in Abhängigkeit
von der Raumhöhe.
In der
Berechnung nach DIN 277 werden nur Raummaße von einer Höhe ab 1,50 Meter berücksichtigt. Flächen mit einer
Raumhöhe unter 1,50 Meter müssen separat ausgewiesen werden. Analog hierzu ist
der Bereich Statistik für die Nettonutzfläche in die folgenden Hälften
unterteilt:
Nettonutzfläche > 1,50:
VA - Virtual Architecture berechnet die Nettonutzfläche des Raums unter Abzug
der Putzstärke, wobei nur diejenigen Bereiche eines Raums berücksichtigt
werden, welche eine Raumhöhe größer als 1,50 Meter aufweisen. Dachschrägen
unter 1,50 wären also in der Nettonutzfläche nicht enthalten. Die Berechnungen
können anhand der Formel nachvollzogen werden. Hier sehen Sie auch, dass der
Putz abgezogen ist.
Nettonutzfläche < 1,50:
VA - Virtual Architecture berechnet die Flächen eines Raumes, die eine Raumhöhe kleiner als 1,50 Meter aufweisen.
Die hier berechnete Fläche zählt nicht zur Grundfläche und wird in der
Berechnung nach DIN 277 separat aufgeführt.
Im Bereich Höhenmaß(e)
(h) weist VA - Virtual Architecture prof. automatisch die Höhe des Raumes in Abhängigkeit von den Umschließungsarten
des bzw. der darüber liegenden Räume aus. Diese Höhe wird zur Berechnung des
Nettorauminhalts und damit für die Volumenberechnung des gesamten Gebäudes
benötigt, das sich aus allen Raum-Volumina zusammensetzt.
Die Höhe des Raums ist klar definiert als die Differenz
zwischen der Oberkante des Fußbodens und der Oberkante des Fußbodens des
Geschosses darüber. Die Überprüfung der Umschließungsart des darüber liegenden
Raums ist deshalb notwendig, damit keine Decken oder Fußböden und damit keine Volumina doppelt
gezählt oder vergessen werden. VA - Virtual Architecture berechnet auch solche Fälle, in denen sich oberhalb des aktuellen Raums zwei Räume befinden, von denen z. B. der eine keine Decke aufweist.
Im Bereich Nettorauminhalt
(NRI) wird der Nettorauminhalt unter Berücksichtigung der im oberen Feld
berechneten Höhe ausgewiesen. Anhand der Formel können Sie die
Berechnung des Wertes nachvollziehen (z. B. wenn ein Raum unterschiedliche
Höhenwerte aufweisen sollte).
9.4.4.3 Das Register "II. BV"

Fig 9.15
Raumdaten
II. BV
Innerhalb
des Registers II. BV machen Sie die Angaben, die nötig sind, um für Ihre
Planung eine korrekte Flächenberechnung
mit Hilfe der zweiten Berechnungsverordnung
vorzunehmen. Das Register besteht lediglich aus einem Bereich Nutzungsart
mit dem Auswahlfeld Flächenart sowie dem Bereich Statistik, in
dem die Ausgabe der Wohnfläche sowie der dazugehörigen Formel enthalten
ist.
Lediglich im
Auswahlfeld Flächenart können Sie Eingaben vornehmen. Hier geben Sie ein, ob der ausgewählte
Raum ganz, zur Hälfte oder gar nicht in die Berechnungen nach der zweiten
Berechnungsverordnung eingeht.
Bei der
Ermittlung des Flächeninhaltes aufgrund der zweiten Berechnungsverordnung werden in VA - Virtual Architecture entsprechende Regeln verwendet.
Sie haben im Detail Einfluss auf diese
Regeln, indem Sie Einstellungen in der im Folgenden beschriebenen Optionen
-Dialogbox vornehmen.
ZURÜCK NACH OBEN
oder
ZURÜCK ZUM KOMPLETTEN INHALTSVERZEICHNIS
(Startseite des VA Software Online Handbuches)
Sie
erreichen diese Dialogbox sowohl im Konstruktions- als auch im Designmodus über das Menü Optionen mit Hilfe des Menüpunktes
Rauminfo/DIN 277/II. BV...

Fig 9.16
Rauminfo DIN 277/II. BV
Sie besteht aus den beiden
Tabulatoren Rauminfo/DIN 277 und II.
BV.
Im Prinzip
stellen Sie in dieser Dialogbox einerseits ein, wie genau Formeln, die in den
diversen Dialogboxen ausgegeben werden bzw. die bei Ausgabe der Rauminfos verwendet werden; andererseits dient das Register II.
BV zur Bestimmung der Regeln, die beim Berechnen der Flächeninhalte eines
Raumes nach der zweiten Berechnungsverordnung verwendet werden.
9.4.5.1 Das Register "Rauminfo/DIN 277"
Dieses
Register dient zur Definition der Ausgabegenauigkeit von Werten in Rauminfos und bei der Bildschirmausgabe.
Im Prinzip
haben Sie zwei Alternativen: einerseits die exakte Ausgabe und andererseits die
gerundete Ausgabe. Wählen Sie die Alternative exakt, um bei der Berechnung die exakten Werte zu verwenden.
Lediglich bei der Ausgabe der Werte wird dann ggf. gerundet. Die Folge
kann sein, dass der Wert von
ausgegebenen
Formeln nicht mit dem entsprechenden ausgegebenen Wert identisch ist. Die
absolute Genauigkeit ist bei dieser Variante aber die höchste. Verwenden Sie
mit dieser Einstellung Rauminfos, wird die Ausgabegenauigkeit, die in diesen Rauminfos
verwendet wird, durch die Rauminfos selbst bestimmt - also durch deren
Ausgabeformatierung. Ist diese Option hingegen nicht aktiv, werden die
Ausgabegenauigkeitsangaben in den Rauminfos ignoriert und die im Rest dieser
Dialogbox gemachten Einstellungen verwendet.
Wählen Sie
die Alternative gerundet, damit die Werte von ausgegebenen Formeln mit
den entsprechenden ausgegebenen Werten identisch sind. Diese Werte sind unter Umständen aufgrund der Rundungen
der einzelnen Terme nicht so genau
wie bei der Alternative exakt. Formatangaben in Rauminfos werden im Gegensatz zur ersten Alternative ignoriert.
Stattdessen werden die Formate verwendet, die Sie in den Bereichen Längen,
Flächen und Rauminhalte angeben. In den entsprechenden
Auswahlfeldern können Sie für alle drei Arten von Werten getrennt eine
Ausgabegenauigkeit angeben.
Es ist im
Allgemeinen sinnvoll, Rauminhalte mit einer höheren Anzahl von Nachkommastellen
anzugeben, da es sich dort im Allgemeinen um kleine Werte handelt und z. B. ein
halber Kubikmeter durchaus ein beträchtliches Volumen darstellt.
9.4.5.2 Das Register "II. BV"

Fig 9.17
II. BV
In diesem
Register stellen Sie im Prinzip ein, nach welchen Regeln die Flächenberechnung
aufgrund der zweiten Berechnungsverordnung vorgenommen werden soll. An sich ist
das ein Widerspruch in sich, da die Regeln für die II. BV eindeutig definiert
sind. Wenn Sie trotzdem in diesem Register andere als die Standardwerte
einstellen, werden dementsprechend auch keine Werte nach der II. BV, sondern
nach irgendeiner anderen imaginären oder z. B. einer ausländischen Verordnung
berechnet.
Genau dies
ist auch der Sinn dieses Tabulators - für Bauten, die nicht in Deutschland
sondern z. B. in Österreich oder Italien stattfinden sollen, kann es unter Umständen Sinn machen, die Flächenberechnung
nach etwas andersartigen Regeln als die in der II. BV definierten
vorzunehmen.
Das Register
besteht aus den Bereichen Höhenlinie in Dachgeschossen und Berechnung der Wohnfläche. Mit den Einstellungen im Bereich Höhenlinie in Dachgeschossen haben Sie
Einfluss darauf, wie einerseits die Darstellung dieser Höhenlinien erfolgt und
andererseits wie diese Höhenlinien die Berechnung des Flächeninhaltes der
entsprechenden Räume beeinflussen.
In den
Eingabefeldern für untere Höhenlinie und obere Höhenlinie geben
Sie an, in welcher Höhe oberhalb des Fertigfußbodens die Höhenlinien
verwendet werden sollen. Mit Hilfe der Kontrollfelder in Planung anzeigen können
Sie getrennt für untere und obere Höhenlinie definieren, ob diese auch in der
Planung dargestellt werden sollen. Unabhängig davon können Sie mit Hilfe der
Kontrollfelder zur Berechnung verwenden ein- bzw. ausschalten, ob diese
Höhenlinien auch bei der Berechnung von Flächen für die II. BV verwendet werden
sollen. Hierzu werden dann weiterhin die drei Gewichtungsfaktoren unterhalb,
zwischen und oberhalb berücksichtigt.
Nach der
zweiten Berechnungsverordnung werden alle Flächen unterhalb eines Meters zu 0%
berücksichtigt, alle zwischen 100 und 200 cm Höhe zu 50% und alle oberhalb 200 cm zu 100%. Für die
zweite Berechnungsverordnung würden Sie also zur Berechnung verwenden sowohl
für die untere als auch für die obere Höhenlinie markieren und dann für die
Gewichtungsfaktoren 0, 50 bzw. 100% eingeben.
Wollen Sie
hingegen, dass z. B. alle Flächen unterhalb 1,70 Meter Höhe gar nicht und alle oberhalb 1,70 Meter zu 100%
verwendet werden, sehen die Einstellungen in etwa wie folgt aus:

Fig 9.18
ZURÜCK NACH OBEN
oder
ZURÜCK ZUM KOMPLETTEN INHALTSVERZEICHNIS
(Startseite des VA Software Online Handbuches)
9.4.5.2.1 Der Bereich "Berechnung der Wohnfläche"
Außer den im
vorigen Abschnitt beschriebenen Regeln bei der Berechnung von Wohnflächen im Dachgeschoß werden alle in diesem
Bereich möglichen Regeln bei der zweiten Berechnungsverordnung
verwendet. D.h., das Kontrollfeld Fensternischen, die bis zum Fußboden
herunterreichen und tiefer sind als ist markiert, wobei als Grenzwert 13 cm
einzutragen sind. Von den Wohnflächen sind sowohl die Grundflächen von Erkern,
sofern ihre Fläche kleiner ist als 0.5 m² als auch Stützen und Schornsteine, die bis zur Decke
gehen
sofern ihre Fläche größer als 0.1 m²
abzuziehen. Die entsprechenden Kontrollfelder sind aus diesem Grund zu
markieren und in den Eingabefeldern 0.5 bzw. 0.1 einzugeben.
Für Treppen können Sie
ebenfalls bestimmen, nach welcher Regel Flächen unter ihnen für die II. BV
berechnet werden sollen. Hier ist die II. BV selbst nicht ganz eindeutig und
von verschiedenen Anwendern werden u.U. verschiedene Regeln verwendet. Als
mögliche Alternativen stehen Ihnen folgende zur Verfügung:
8)
Raumteile unter Treppen abziehen, soweit die Raumhöhe niedriger ist als
200 cm.
8)
Raumteile unter Treppen wie im Dachgeschoß bewerten
8)
kein Flächenabzug unter
Treppen
Wählen Sie
die zweite Alternative, so wird bei der Berechnung von Flächen unterhalb von Treppen genauso verfahren, wie bei
Dachschrägen. Im Normalfall
(entsprechende Eingaben im Bereich Höhenlinien im Dachgeschoß vorausgesetzt)
werden also Bereiche mit einer lichten Höhe < 1m nicht, Bereiche zwischen 1m und 2m zu 50% und
Bereiche > 2m voll berechnet.
Schließlich
können Sie bestimmen, ob grundsätzlich 3% der Grundfläche als Putzabzug oder ob
Fertigmaße verwendet werden sollen. Bei der Verwendung von Fertigmaßen werden die
Putzstärken, die Sie für die verschiedenen Räume im Register DIN277 eingestellt haben, verwendet.
Mit der
Schaltfläche auf Standardwerte setzen können Sie genau die gerade
beschriebenen Einstellungen für die zweite Berechnungsverordnung setzen. Hinweis:
Klicken Sie ganz unten in der Dialogbox auf die Schaltfläche als
Standard nachdem Sie im Register II. BV irgendwelche Einstellungen
vorgenommen haben, die nicht der II. BV entsprechen und betätigen dann die
Schaltfläche auf Standardwerte setzen, werden dementsprechend nicht die
für die II. BV notwendigen Einstellungen gemacht. Um anschließend die für die
II. BV notwendigen Einstellungen wieder herzustellen, müssen Sie dieser per
Hand erneut eingeben.
ZURÜCK NACH OBEN
oder
ZURÜCK ZUM KOMPLETTEN INHALTSVERZEICHNIS
(Startseite des VA Software Online Handbuches)
Direktlinks zu den einzelnen
Kapiteln: Kapitel 1:
1,
2,
3;
Kapitel 2:
1,
2,
3,
4,
5,
6; Kapitel 3:
1,
2,
3,
4;
Kapitel 4:
1,
2;
Kapitel 5:
1,
2,
3,
4,
5,
6,
7,
8,
9,
10,
11,
12,
13,
14;
Kapitel 6:
1,
2,
3,
4,
5,
6;
Kapitel 7:
1,
2;
Kapitel 8:
1;
Kapitel 9:
1,
2,
3;
Kapitel 10:
1;
Kapitel 11:
1;
Kapitel 12:
1,
2;
Glossar
URHEBERRECHTE
Wir weisen darauf hin, dass
die im Handbuch verwendeten Software- und Hardwarebezeichnungen und
Markennamen der jeweiligen Firmen im Allgemeinen geschützt sind.
Alle in diesem Buch
mitgeteilten Angaben und Programme wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet bzw.
zusammengestellt und unter Einhaltung wirksamer Kontrollmaßnahmen reproduziert.
Trotzdem sind Fehler nicht auszuschließen.
Es wird weder eine
Garantie, noch die juristische Verantwortung oder irgendeine Haftung für
Schäden und Folgeschäden übernommen.
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Für die Mitteilung eventuell
vorhandener Fehler sind die Verfasser dankbar.
|