Leistungsumfang von ArCon open planTEK

Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftraggeber und der TRIXL GmbH für das Erstellen von Exposéplänen

1. Allgemeines

Der Auftraggeber übersendet Pläne per Webformular, email oder FAX an die Firma TRIXL GmbH. Die Firma TRIXL GmbH ist Auftragnehmer und prüft die übersandten Unterlagen auf Vollständigkeit und Machbarkeit. Der Auftrag gilt als angenommen, sobald der Auftraggeber eine Zahlungsaufforderung per email von Seiten der TRIXL GmbH erhält. Nach Zahlungseingang bereitet die TRIXL GmbH die übersandten Unterlagen zu Exposéplänen auf. Die Aufbereitung der Exposépläne erfolgt in einer ähnlichen Form wie sie unter der Rubrik „Beispiel-Pläne“ zu finden sind.

2. Geltungsbereich

Die hier angeführten Bedingungen zum Erstellen von Exposéplänen gelten für alle aktuellen und künftigen abgeschlossenen Projekte zum Erstellen von Exposéplänen zwischen der Firma TRIXL GmbH und dem Auftraggeber.

3. Preise

Die jeweils gültigen Preise der TRIXL GmbH für das Anfertigen von Exposéplänen finden sie im Bestellformular. Alle angeführten Preise sind Bruttopreise und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

4. Zahlungsbedingungen

Alle Exposé-Erstellungsaufträge seitens des Auftraggebers sind nach Bestätigung durch die TRIXL GmbH im Voraus zu bezahlen. Bezahlt werden kann per Kreditkarte, PAYPAL oder per Vorabüberweisung. Die vereinbarte Lieferzeit beträgt maximal 2 Werktage ab Zahlungseingang. Der Kunde hat das Recht auf Rückforderung der Zahlung sofern er begründet mit den abgelieferten Exposéplänen nicht zufrieden ist oder die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten wird.

5. Haftung und Gewährleistung

Jegliche Haftung seitens der TRIXL GmbH für abgelieferte Exposépläne ist ausgeschlossen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Exposépläne.

Der Auftraggeber ist allein für die unverzügliche Endkontrolle der gelieferten Exposépläne der TRIXL GmbH verantwortlich.

Die Firma TRIXL GmbH haftet auch nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Auftraggeber von Seiten Dritter entstehen.

Die Exposé-Pläne werden per email zugestellt. Mängel sind innerhalb von 5 Tagen ab Zustellung bekannt zu geben. Bei begründeter Mangelhaftigkeit ist die Firma TRIXL GmbH berechtigt die Pläne innerhalb einer angemessenen Frist nachzubessern.

Die Firma TRIXL GmbH behält sich das Recht vor, Aufträge zum Zeichnen von Exposés jederzeit ohne Begründung zurückzuweisen und von bestehenden Aufträgen ohne Begründung wieder zurück zu treten. Dies kann zB. der Fall sein, wenn das vom Auftraggeber gewünschte Resultat mit der eingesetzten Software der TRIXL GmbH nicht oder nur schwer möglich ist. Eventuell bezahlte Beträge zu bestehenden Aufträgen werden im Fall eines Rücktritts der TRIXL GmbH umgehend an den Auftraggeber zurück überwiesen.

Aufträge des Auftraggebers können seitens der TRIXL GmbH zur Abwicklung an vertraglich zum Datenschutz verpflichtete dritte Personen weitergegeben werden.

6. Schlussbestimmungen

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Projektvereinbarung berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind alsdann verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die die mangelhafte Bestimmung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften wirtschaftlich dem Interesse der Parteien entsprechend angemessen ersetzt.

Sonstige Nebenabsprachen bestehen nicht und haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird – soweit gesetzlich zulässig – Salzburg vereinbart.