Lizenzbedingungen von ArCon

Lizenzbedingungen für die angebotenen Produkte

Rückgabe der Ware:

Sie können innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen die bestellte Ware an uns zurück senden. Wichtig ist dabei, dass die Ware original verpackt und ungeöffnet ist!! Geöffnete CD’s und Verpackungen werden nicht mehr zurückgenommen und sind von der Rückgabe ausgeschlossen.

Umtausch der Ware:

Nicht mehr original verpackte und geöffnete CD’s sind von einem Umtausch ausgeschlossen. Für Testzwecke laden sie sich bitte die Demoversion direkt von unserer Seite herunter.

weitere Lizenzbedingungen:

An den Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen wird dem Lizenznehmer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Benutzungsrecht eingeräumt.

Die Lizenzerteilung bezieht sich ausschließlich auf einen Arbeitsplatz. Für jeden weiteren Arbeitsplatz ist eine spezielle Lizenz zu erwerben.

Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Eigentum und das Urheberrecht an der zur Verfügung gestellten Software und den Unterlagen beim Lizenzgeber verbleiben.

Der Lizenznehmer hat mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die mit dem Produkt arbeiten bzw. es benutzen, verpflichtet werden, die erlangten Informationen über die Software vertraulich zu behandeln, sie nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten und die Software für andere weder im ganzen noch teilweise zu kopieren oder zu vervielfältigen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung zahlt der Lizenznehmer eine Vertragsstrafe in Höhe des fünfzehnfachen Listenpreises.

Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Lizenzgeber vorbehalten. Verletzt der Lizenznehmer die vorerwähnten Pflichten und ist hierdurch für den Lizenzgeber ein Schaden entstanden, so ist er unbeschadet seiner Ersatzansprüche berechtigt, dem Lizenznehmer das Nutzungsrecht zu entziehen, ohne dass diesem ein Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Entgelts zusteht.

Der Lizenznehmer ist berechtigt, Kopien nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche zu erstellen. Sofern die Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Lizenznehmer auch auf den Kopien anzubringen.

Schadensersatzansprüche gegen den Lizenzgeber sowie deren Erfüllungs- oder Vertriebsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus unrichtiger Beratung, unerlaubter Handlung) insbesondere auch für indirekte Folgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft gesetzlich zwingend gehaftet werden muss.

Dem Anwender obliegt es, die ermittelten Ergebnisse auf Aktualität, Vollständigkeit und Kausalität zu überprüfen.

Der Lizenzvertrag bleibt auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in den übrigen Teilen gültig.

Gerichtsstand für beide Parteien ist Salzburg.